liftcode
← Alle Beiträge
Aktuelles

Aufzug-Notruf nachrüsten: Was die Pflicht verlangt und was Betreiber tun müssen

2026-06-09

Wer einen Aufzug betreibt, trägt Verantwortung. Dazu gehört auch die Pflicht, einen zuverlässigen Notruf zu gewährleisten – damit eingeschlossene Personen jederzeit Hilfe rufen können. Klingt selbstverständlich, ist in der Praxis aber häufig komplexer als gedacht.

Die technischen und normativen Anforderungen an Aufzugs-Notrufanlagen haben sich in den vergangenen Jahren weiterentwickelt. Analoge Telefonleitungen werden vielerorts abgeschaltet, digitale Infrastrukturen ersetzen sie – und damit stellt sich für viele Betreiber die Frage: Erfüllt meine bestehende Anlage noch die geltenden Anforderungen? Wann besteht Nachrüstpflicht?

Hier lohnt es sich, genau hinzuschauen. Denn pauschale Aussagen helfen wenig. Entscheidend sind der konkrete Aufzugtyp, das Jahr der Inbetriebnahme, die vorhandene Notrufeinrichtung und die Betreiberpflichten nach der Betriebssicherheitsverordnung.

Eine unabhängige Prüfung schafft Klarheit: Sie zeigt auf, ob die vorhandene Notrufeinrichtung den Anforderungen entspricht, ob und welcher Handlungsbedarf besteht – und liefert eine dokumentierte Grundlage für fundierte Entscheidungen. So dokumentieren Betreiber, dass sie ihre Betreiberverantwortung wahrnehmen.

Sie möchten wissen, ob Ihre Anlage normgerecht ist? Sprechen Sie uns an. Wir stellen den Sachverhalt im Rahmen einer Stellungnahme transparent und nachvollziehbar dar.

🤖Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft und freigegeben.